Hier findest Du unsere aktuelle Beitragsordnung (Hier der Link zum Download)
Beitragsordnung ab 09.10.2023
Ordentliche Mitglieder
Die Beiträge werden in einem Bieterverfahren festgelegt. Dieses findet zum Ende eines Jahres für das jeweils folgende Jahr statt.
Im Bieterverfahren können die Mitglieder je nach ihren Möglichkeiten individuelle Beiträge bieten. Diese orientieren sich an Durchschnittsbeiträgen. Die Durchschnittsbeiträge errechnen sich aus dem Gesamtbedarf an finanziellen Mitteln und Arbeitsstunden geteilt durch die Summe der ordentlichen Mitglieder.
Regelungen zum Eintritt während der Saison und zu Vertragsübernahmen.
Der Eintritt während der Saison ist zu den ermittelten Durchschnittswerten möglich. Falls das Neumitglied nicht arbeiten kann oder möchte: Jede Stunde weniger Arbeit steigert den Finanzbeitrag um 12 €. Limit sind die Basisbeiträge in Höhe von monatlich 25 € und 2 Arbeitsstunden.
Eine Vertragsübernahme durch Nachrücker läuft zu den Konditionen des Mitgliedes, dessen Vertrag übernommen wird
Solidarmitglieder
Die Solidarmitglieder verpflichten sich nicht zu „praktischer Arbeit“. Freiwillige Mitarbeit, Teilnahme an Arbeitskreisen, speziellen Arbeitstagen und Aktionen ist möglich.
Sie entrichten die Beiträge für Solidarmitglieder in Höhe von 10 €.
Die Solidarmitglieder partizipieren nicht an der Ernte, haben aber ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Rahmenbedingungen zum Bieterverfahren
Im Bieterverfahren kann jedes Mitglied mit Ernteanteil für sich festlegen, welchen Arbeitsbeitrag und welchen Finanzbeitrag es im nächsten Jahr in unser gemeinsames Projekt einbringen kann. Dadurch kann jedes Mitglied einen ihm angemessenen individuellen Beitrag leisten. Wir gewinnen durch das Bieterverfahren eine soziale Komponente und individuelle Flexibilität für die Verträge.
Wie funktioniert das?
Vor dem Bieterverfahren wird der Gesamtbedarf an Geld und Arbeit für das nächste Jahr ermittelt. Daraus errechnet sich ein Wert, der durchschnittlich von jedem Mitglied benötigt wird, damit sich unser Projekt trägt.
Die Durchschnittswerte, auf die geboten wird, sind also Arbeits- bzw. Geldbedarf geteilt durch die Anzahl der Mitglieder mit Ernteanteil.
Für 2024 wurden folgende Werte ermittelt:
- Die durchschnittliche monatliche Mitarbeit beträgt 5,5 Stunden pro Mitglied (66 Stunden im Jahr).
- Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag liegt bei monatlich 66 €.
Basisbeitrag: Es gibt einen Beitrag, unter den man nicht bieten kann: monatlich 25 €und 2 Stunden Mitarbeit.
Der Zusammenhang von Geld und Arbeit
Ihr könnt durch das Bieterverfahren für Euch wählen, wie viel Mitarbeit bzw. wieviel Monatsbeitrag Ihr einbringen könnt. Wenn Ihr also wisst, dass die Zeit knapp ist und Ihr die nötigen Stunden nicht schafft, dann orientiert Euch bitte bei Eurem Gebot am Mindestlohn (12 €/h) und erhöht Euren Finanzbeitrag entsprechend, wenn das für Euch möglich ist.
Ablauf des Bieterverfahrens
Es gibt bis zu 3 Bieterrunden, deren Ergebnisse jeweils veröffentlicht werden (nicht namentlich). Werden die erforderlichen Werte erreicht, ist das Verfahren abgeschlossen. Wenn die erforderlichen Werte auch in der 3. Runde nicht erreicht sind, so gilt für jedes Mitglied der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag und die durchschnittliche Zahl Arbeitsstunden. Das Bieterverfahren findet als Präsenzveranstaltung statt.
Was geschieht, wenn die individuell gebotenen Arbeits- oder Geldbeiträge nicht geleistet werden?
Die Geldbeiträge werden durch den AK Finanzen nachgefordert. Beitragsschulden können zum Ausschluss aus dem Verein führen, siehe Satzung.Der Verein SoLaWie e.V. behält sich vor, am Ende des Jahres von jenen Mitgliedern, die ihren Arbeitsbeitrag nicht in der gebotenen Höhe geleistet haben, einen Geldbetrag zu fordern. Es werden 12,- Euro für jede Stunde berechnet, die nicht geleistet wurde. Die betreffenden Mitglieder haben aber in den ersten sechs Monaten des Folgejahres die Möglichkeit, die Stunden nachzuarbeiten. Sollte dies nicht erfolgen, wird der Betrag fällig.